Blog Corona

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen | Städten

Liebe Eltern,
die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. So ist die 7-Tage-Inzidenz bundes- und hessenweit in den vergangenen zwei Wochen kontinuierlich gesunken. In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt sie bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.

Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:

Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)
Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb in konstanten Lerngruppen unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
  • Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen verbleiben zunächst im Wechselunterricht. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)
Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.

Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren. Sollte es aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein bereits am Montag, dem 17. Mai, in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird die Schule Sie ebenfalls darüber informieren. Die Schulen sind angehalten, so schnell wie möglich für die Umstellung auf den Präsenzunterricht zu sorgen.

II. Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)
Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.

Hinsichtlich der Frage von Versetzungen gelten auch dieses Jahr coronabedingte Besonderheiten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Anlage und auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr optimistisch, dass das Licht am Ende des Tunnels aufgrund eines sich weiterhin positiv entwickelnden Infektionsgeschehens und der hoffentlich baldigen Impfmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler von Tag zu Tag heller wird. Dass wir die Schulen für alle Jahrgänge verstärkt öffnen und so bis zum Beginn der Sommerferien zu mehr und mehr Präsenzunterricht zurückkehren können, erfüllt mich mit großer Freude.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen und Monaten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

(https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-17-mai-2021-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-mit-einer)

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner