Die Schulgremien

Elternbeirat
Jede Klasse bzw. jeder Jahrgang (Oberstufe) wählt einen Elternbeirat sowie einen stellvertretenden Elternbeirat (EB).
Der Elternbeirat fungiert als Sprecher der Eltern, übernimmt also wenn nötig die Kommunikation mit dem Klassenlehrer. Bei Fragen, Anregungen oder Problemen können die Eltern mit dem Elternbeirat Kontakt aufnehmen. Er lädt – in Absprache mit dem Klassenlehrer – zu Elternabenden ein und kann Klassenfeste, Elternstammtische etc. organisieren. Der Elternbeirat kann mit Zustimmung der Klassenlehrer zu Elternabenden auch die Fachlehrer einladen.
Die Elternbeiräte und Stellvertreter werden zu den Schulelternbeiratssitzungen eingeladen und geben im Anschluss daran den Eltern der Klasse wichtige Informationen weiter.

Schulelternbeirat
Mitglieder des Schulelternbeirats (SEB) sind die EB und ihre Vertreter sowie die Jahrgangselternvertreter der Oberstufe. SEB-Sitzungen finden mindestens 1x pro Halbjahr statt. Der SEB muss zudem einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung (unter Angabe der Gründe) dies wünscht.
Die Schulleitung unterrichtet den SEB über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Der aus dem Kreis des SEB gewählte Vorstand des SEB, bis zu drei weitere Mitglieder des SEB und die Schulkonferenzmitglieder können an der Gesamtkonferenz der Lehrer (GeKo) beratend (ohne Stimmrecht) teilnehmen.
Der SEB wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder zudem Delegierte, die im Januar an der Wahl zum Stadtelternbeirat (alle zwei Jahre), bzw. zum Landeselternbeirat (alle drei Jahre) teilnehmen. Aufgaben: Der SEB übt die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Eltern aus und setzt sich für einen regelmäßigen und offenen Informationsaustausch innerhalb der Schulgemeinde ein, denn dieser ist die Grundlage zur Erfüllung des gemeinsamen Erziehungsauftrages von Eltern und Lehrern. Alle gewählten EB und ihre Vertreter werden zu den SEB-Sitzungen eingeladen. An den Sitzungen nimmt auch (zumindest teilweise) die Schulleitung teil. Die Sitzungsprotokolle werden den EB zugeschickt, damit diese in den Klassen berichten können. Außer den EB können zu den SEB-Sitzungen eingeladen werden: der Vorstand des Fördervereins, die Jugendhilfe, die Schülervertretung, Mitglieder des Kulturausschusses sowie Lehrer oder Fachleute für bestimmte Themen. Der SEB arbeitet an verschiedenen aktuellen Projekten (z.B. Erweiterung des Sprachunterrichtsangebots, Stärkung des Realschulzweigs, Schulhofgestaltung, Leitbild der Schule) und in Ausschüssen (Einschulungs-Ausschuss, Realschul-Ausschuss etc.) gegebenenfalls zusammen mit den anderen Gremien der Schule. Der SEB ist zudem aktiv beteiligt bei der Organisation gemeinsamer Feste und Veranstaltungen (siehe 5. Regelmäßige Schulveranstaltungen).

Vorstand
Anja Rickert
Julia Hanauer

info@seb-schule-am-ried.de

Vorstand / erweiterter Vorstand des Schulelternbeirats
Die Mitglieder des SEB wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und ggf. weitere Vorstandsmitglieder. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zum Informationsaustausch mit der Schulleitung und ist für die Vorbereitung und Leitung der SEB-Sitzungen zuständig. Er repräsentiert auf Schulveranstaltungen den SEB.
Gemeinsam mit den Mitgliedern der Schulkonferenz und den Delegierten für den Stadtelternbeirat bildet der SEB-Vorstand dann den erweiterten Schulelternbeirat (eSEB). Der eSEB trifft sich ca. alle ein bis zwei Monate, um aktuelle Themen zu besprechen.

Mitglieder:
Axel Bernhard
Wolfgang Burth
David Drew
Heike Fritzel
Julia Hanauer
Eva Keller
Alev Özer
Anja Rickert
Phoebe Sicuro
Cilia Tovar

Stadtelternbeirat
Der Stadtelternbeirat (StEB) ist die gewählte Interessenvertretung der Frankfurter Elternschaft.
Er repräsentiert alle Eltern, deren Kinder Frankfurter Schulen besuchen. Der StEB setzt sich aus gewählten Vertretern der einzelnen Schulformen zusammen. Einmal pro Jahr findet eine öffentliche StEB-Sitzung statt, an der alle Frankfurter Eltern teilnehmen dürfen.
Weitere Informationen unter: www.steb-ffm.de
Vertreterin der Schule am Ried im StEB (für die Kooperativen Gesamtschulen):
Anja Rickert

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz (Schuko) ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften, Eltern und Schülern. Im Unterschied zu SEB, SV und zur GeKo beraten, diskutieren und entscheiden in der SchuKo Eltern, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.
Der SEB wählt die Elternvertreter und Ersatzvertreter aus der Schulelternschaft für die Dauer von 2 Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, auch Nicht-Elternbeiräte (diese benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung aus dem Sekretariat). Die Vertreter der Schüler werden von der SV gewählt, die Vertreter der Lehrkräfte von der GeKo.
Über die Anzahl der Mitglieder (zwischen 11 und 25) entscheidet die GeKo. Mitglieder der SchuKo der Schule am Ried sind zurzeit drei Eltern, drei Schüler, sechs Lehrer sowie der Schulleiter. Sind keine Schüler vertreten, gehen die Sitze der Schüler an die Eltern. Schüler müssen mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben, um in die SchuKo gewählt zu werden. Der Schulleiter ist Vorsitzender der SchuKo. Bei Stimmengleichheit ist seine Stimme entscheidend. In Ausnahmefällen kann auch ein anderes Mitglied der Schulleitung den Vorsitz übernehmen.
Die Mitglieder der SchuKo haben das Recht, an den Sitzungen der GeKo, den Teilkonferenzen und der sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte teilzunehmen (Ausnahme: Zeugnis- und Versetzungskonferenz und Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten besprochen werden). Sie können zudem mit beratender Stimme an den Sitzungen der Eltern- und Schülervertretungen teilnehmen.

Aufgaben:

Die SchuKo hat die Aufgabe, den Zusammenhalt und das gemeinsame Wirken aller an der Schule Beteiligten zu festigen, zu fördern und eine lebendige Erziehungsgemeinschaft zu entwickeln. Eine wichtige Aufgabe ist die Beratung und die Konfliktregelung. Die Beratung umfasst alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, also auch Lehrerversorgung, Unterrichtsqualität, Schulausstattung etc.
Die SchuKo gilt als höchstes Mitbestimmungsgremium, in dem Eltern mitwirken können. Die SchuKo entscheidet auch über das Schulprogramm, das wesentliche pädagogische Konzept der Schule.
Außerdem kann die SchuKo den anderen Gremien gegenüber Empfehlungen aussprechen. Diese müssen dann in der nächsten Sitzung darüber beraten.

Mitglieder:

Axel Bernhard
Heike Fritzel
Cilia Tovar
Ersatzmitglieder:
Valerie Scholz
Phoebe Sicuro
Karen Überall

Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz der Lehrer (GeKo) ist neben der SchuKo das zweite wichtige Entscheidungsgremium in der Schule. In der GeKo werden Beschlussvorlagen für die SchuKo gefasst und alle Neuerungen an der Schule bekannt gegeben. Mit beratender Stimme an der GeKo teilnehmen können auch die Mitglieder der SchuKo, der SEB-Vorstand und auf Wunsch weitere Elternbeiräte. Die GeKo wird mindestens 1x im Schulhalbjahr einberufen. Der SEB kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit eine GeKo innerhalb von 12 Tagen einberufen lassen (unter Angabe der Tagesordnung). Gleiches gilt für die SV.

Schulleitung
Der Schulleitung (SL) gehören neben dem Schulleiter und seinem Stellvertreter auch die Zweigleiter und Fachbereichsleiter an.
Die SL (Schulleiter und Stellvertreter) trifft sich regelmäßig mit dem SEB-Vorstand.

Mitglieder:

Christof Gans (Schulleiter)
Thomas Müller-Wilms (stellvertretender Schulleiter)
Julien Bettner (kommissarischer Leiter Haupt- und Realschulzweig)
Dr. Florian Krick (Leiter Gymnasialzweig)
Christian Hinkel (Leiter der gymnasialen Oberstufe u. Leiter Fachbereich III)
Dr. Ute Lembeck (Leiterin Fachbereich I)
Oliver Sust (Leiter Fachbereich II)
Verena Ehemann (Koordinatorin Förderangebote)
Claudia Erben (Koordinatorin Ganztagsangebote)

Schülervertretung
Die Schüler jeder Klasse/jedes Kurses wählen einen Klassen-/Kurssprecher und einen Stellvertreter für die Dauer eines Schuljahres. Die Klassensprecher bilden die Schülervertretung (SV) der Schule. Der von den Klassensprechern gewählte Schulsprecher hat den Vorsitz im SV-Vorstand, dem darüber hinaus zwei Stellvertreter angehören. Die SV übt die Mitbestimmungsrechte in der Schule aus: So können der Vorstand und drei weitere Angehörige an den Gesamtkonferenzen der Lehrer mit beratender Stimme teilnehmen. Eine Verbindungslehrkraft (zurzeit Frau Münch und Herr Bertsch) steht der SV beratend zur Seite.

SV-Vorstand:
Sebastian Heyer
Khagan Mir

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