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Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht

Liebe Eltern,
die Coronaschutzverordnung erlaubt es Ihnen, Ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Präsenzunterricht abzumelden. Die Schule muss Ihre Kinder dann im Distanzunterricht
beschulen.

Wie geht das?
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Diese Möglichkeit der Abmeldung gilt auch für verpflichtende Vorlauf- oder Sprachkurse. Ein Formular als beschreibbares PDF-Dokument mit einem ausgefüllten Beispielschreiben haben wir beigefügt. Sollte das Schreiben vorab als E-Mail versendet werden, so sollte es sowohl an die Schulleitung als auch an die Klassenlehrkraft oder den / die Tutor/in versendet werden.

Kann die Schulleitung die Abmeldung ablehnen?
Nein! Die Schulleitung hat Ihre Entscheidung ohne Bedingung zu akzeptieren. Es häufen sich jedoch leider die Beispiele, in denen sich Schulen den Abmeldungswünschen widersetzen oder die Vorlage von Attesten verlangen. Das ist widerrechtlich. Sollten Sie damit konfrontiert werden, stehen wir Ihnen unter den u. a. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Was bedeutet Distanzunterricht?
Die Schule ist verpflichtet, Ihr Kind / Ihre Kinder per Distanzunterricht zu beschulen.
Das bedeutet nicht, dass sie durch Mitschüler/innen lediglich mit Hausaufgaben versorgt werden, son-dern die Schule muss hier aktiv tätig werden. Leider gibt es bis heute seitens des Hessischen Kultusministeriums keine definierten Mindestanforderungen. Distanzunterricht bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Kinder Anspruch auf Online-Unterricht hätten.
An Klassenarbeiten / Klausuren können Ihre Kinder selbstverständlich teilnehmen.
Sprechen Sie sich zur Gestaltung des Dis-tanzunterrichts mit der Schule ab, tauschen Sie sich mit anderen Eltern hierzu aus, bei Fragen können Sie sich an den Schulelternbeirat wenden.
Auch ist es hilfreich, zwischen im Distanzunterricht befindlichen Kinder Verbindungen herzustellen, so dass auch hier ein Austausch möglich ist.

Können sich auch volljährige Schülerinnen und Schüler abmelden?
Ja, das müssen diese Schülerinnen und Schüler dann selber tun.

Wann ist eine Abmeldung vom Distanzunterricht sinnvoll?
Der LEB möchte niemanden dazu überreden, von seinem Recht auf Abmeldung Gebrauch zu machen. Für eine solche Entscheidung können viele Faktoren eine Rolle spielen, z. B.:
• Ihr/e Kind/er ist / sind mit der Distanzbeschulung während der Coronapandemie gut zurecht gekommen,
• Ihr/e Kind/er fühlt / fühlen sich in der jetzigen Situation mit steigenden Infektionen in der Schule unsicher oder haben gar Angst, in die Schule zu gehen.
• Sie haben zu Hause die technischen und räumlichen Möglichkeiten, Ihrem / Ihren Kind / Kindern ein gutes Lernumfeld zu bieten,
• Ihr / Ihre Kind / Kinder können durch ältere Geschwister oder andere Personen aktiv zu Hause unterstützt werden,
• Sie haben Sorge, dass Ihre Kinder sich in der Schule infizieren und die Infektion mit nach Hause bringen…

Entscheidend ist, dass sowohl Sie wie auch Ihr / Ihre Kind / Kinder diese Entscheidung
ge-meinsam treffen und niemand unter der Situation leidet.

Dürfen sich die Kinder mit anderen Personen treffen?
Ja! Die Abmeldung vom Präsenzunterricht ist keine Isolation oder Quarantäne.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Ingo Radermacher Stellvertretender Vorsitzender

Postanschrift:
Landeselternbeirat von Hessen
Dostojewskistraße 8
65187 Wiesbaden
Fon: +49 (6257) 9 99 68 66
Fax: +49 (6257) 9 99 68 67
Mobil: +49 (160) 5 91 66 15
E-Mail: Ingo.Radermacher@leb-hessen.de

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