seit 01.01.2021 gibt es eine Regelung, mit der Familien, die von Bürgergeld, Sozialhilfe oder dem AsylbLG leben, beim Kauf oder der kostenpflichtigen Ausleihe von Büchern oder Arbeits-heften unterstützt werden sollen.
Die Vorschrift lautet:
Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern
oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen. (§ 21 Abs. 6a SGB II, § 30 Abs.9 SGB XII, § 6 AsylbLG)
Das bedeutet: Kosten für Bücher oder Arbeitshefte werden vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernommen, wenn eine Familie Bürgergeld, Sozialhilfe bezieht oder Leistungen des Asylbe-werberleistungsgesetz erhält.
Voraussetzungen sind, das Buch oder Arbeitsheft:
- hat eine ISBN-Nummer
- kann nicht kostenlos ausgeliehen werden
- ist zur Teilnahme am Unterricht nötig
- keine Lernmittelfreiheit gilt
Diese Regelung ist wichtig für mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie sorgt dafür, dass auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinen Einkommen Zugang zu wichtigen Materialien und Lektüren haben. Und das erlaubt auch Ihnen mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihres Unterrichts.
Wir brauchen Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Regelung und haben dazu einen Vor-schlag:
Nutzen Sie unseren Musterantrag und das Merkblatt. Beides können Sie nach Bedarf uneinge-schränkt verwenden, weiterleiten und verteilen. Wenn Sie in Ihrer Klasse mit Lernmitteln arbei-ten möchten, die kostenpflichtig gekauft oder ausgeliehen werden müssen,
– füllen Sie den Musterantrag für jeden Titel einzeln aus und unterschreiben ihn
– kopieren Sie ihn im Klassensatz und stempeln Sie ihn ab,
– verteilen Sie den Antrag in der Klasse an jede*n Schüler*in.
Hierdurch kann die Stigmatisierung von Kindern aus Familien mit kleinen Einkommen vermieden werden. Sie helfen so auch Eltern mit geringen Deutschkenntnissen.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an Jobcenter-Frankfurt-am-Main@jobcenter-ge.de oder wählen Sie die zentrale Hotline 069 2171-3493. Für Fragen an das Sozialamt nutzen Sie die Mailadresse: grundsatz.soziales.amt51@stadt-frankfurt.de
seit 01.01.2021 gibt es eine Regelung, mit der Familien, die von Bürgergeld, Sozialhilfe oder dem AsylbLG leben, beim Kauf oder der kostenpflichtigen Ausleihe von Büchern oder Arbeits-heften unterstützt werden sollen.
Die Vorschrift lautet:
Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern
oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen. (§ 21 Abs. 6a SGB II, § 30 Abs.9 SGB XII, § 6 AsylbLG)
Das bedeutet: Kosten für Bücher oder Arbeitshefte werden vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernommen, wenn eine Familie Bürgergeld, Sozialhilfe bezieht oder Leistungen des Asylbe-werberleistungsgesetz erhält.
Voraussetzungen sind, das Buch oder Arbeitsheft:
Diese Regelung ist wichtig für mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie sorgt dafür, dass auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinen Einkommen Zugang zu wichtigen Materialien und Lektüren haben. Und das erlaubt auch Ihnen mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihres Unterrichts.
Wir brauchen Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Regelung und haben dazu einen Vor-schlag:
Nutzen Sie unseren Musterantrag und das Merkblatt. Beides können Sie nach Bedarf uneinge-schränkt verwenden, weiterleiten und verteilen. Wenn Sie in Ihrer Klasse mit Lernmitteln arbei-ten möchten, die kostenpflichtig gekauft oder ausgeliehen werden müssen,
– füllen Sie den Musterantrag für jeden Titel einzeln aus und unterschreiben ihn
– kopieren Sie ihn im Klassensatz und stempeln Sie ihn ab,
– verteilen Sie den Antrag in der Klasse an jede*n Schüler*in.
Hierdurch kann die Stigmatisierung von Kindern aus Familien mit kleinen Einkommen vermieden werden. Sie helfen so auch Eltern mit geringen Deutschkenntnissen.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an Jobcenter-Frankfurt-am-Main@jobcenter-ge.de oder wählen Sie die zentrale Hotline 069 2171-3493. Für Fragen an das Sozialamt nutzen Sie die Mailadresse: grundsatz.soziales.amt51@stadt-frankfurt.de