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Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (ab 30.8.2021)

Liebe Eltern,
heute möchte ich Sie über die Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Ich bin
froh, dass Ihre Kinder während der vergangenen Wochen hessenweit alle wieder die
Schule besuchen durften, ihre Freunde und Lehrkräfte jeden Tag treffen und am Unterricht
nahezu in gewohnter Weise teilnehmen konnten. Auf dieses Maß an Normalität haben
wir alle gemeinsam viele Monate gewartet. Die zurückliegende Zeit war für Sie und
Ihre Kinder mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden. Ich danke Ihnen sehr für Ihr
Durchhaltevermögen. Im Folgenden finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen für
die Zeit nach den Sommerferien.

1. Täglicher Präsenzunterricht
Der Inzidenzwert liegt erfreulicherweise derzeit hessenweit im niedrigen Bereich. In der
Hoffnung, dass die gegenwärtige positive Pandemielage mit einer zunehmenden Impfquote
und breit verfügbaren Testmöglichkeiten in den Schulen auch nach den Sommerferien
kontrollierbar anhält, ist es meine Absicht, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen
der Kultusministerkonferenz im neuen Schuljahr landesweit mit täglichem Präsenzunterricht
zu beginnen. Dies bedeutet, dass ein weitgehend regulärer Schulbetrieb bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards ermöglicht wird.

2. Hinweise für Reiserückkehrer
Die Sicherheit in den Schulen wird auch davon abh ngen, wie sich das Infektionsgeschehen, insbesondere infolge von Urlaubsreisen, entwickelt. Wir alle können einen Beitrag zur Sicherheit unserer Schulen und damit zur Sicherheit unserer ungeimpften Kinder und Jugendlichen leisten.
Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, sich und Ihre Kinder in der letzten Ferienwoche in einem der zahlreichen Testcenter testen zu lassen oder einen Selbsttest durchzuführen, um eine Ausbreitung von Virusinfektionen in die Schulen zu vermeiden.

3. Präventionswochen nach den Sommer- und Herbstferien
Als weitere Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsrisikos am Schuljahresanfang werden wir direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei sogenannte Präventionswochen durchführen, in denen die Maskenpflicht im Unterricht auch wieder am Platz gilt und zudem für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche ein negativer Testnachweis erfolgen muss. Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden. So werden wir auch nach den Herbstferien verfahren.

4. Impfungen
Die Schulen bleiben nach wie vor Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen. Wenn alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen geimpft sind, erhöht das nicht nur die Sicherheit an unseren Schulen. Vielmehr schützt diese Impfdichte vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Das gilt insbesondere für alle Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Liebe Eltern, ich darf alle unter Ihnen, die sich noch nicht für eine Impfung entschieden haben, ermutigen, ein Impfangebot zu nutzen. Auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 17 Jahren und Schülerinnen und Schüler, für die eine Impfung empfohlen wird, sollten sich – wenn immer möglich – impfen lassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kinder von 12 bis 17 Jahren ebenfalls impfen zu lassen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten dazu gerne. Bitte nehmen Sie diese Angebote in den Ferien wahr.

5. Besondere Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen
Selbstverständlich werden an den Schulen auch weiterhin besondere Hygiene- und Vor-sichtsmaßnahmen wie regelmäßige Tests, Maskentragen und regelmäßiges und richtiges Lüften gelten:

a) Schnelltests in den Schulen
Zur Sicherheit Ihrer Kinder wird weiterhin das Testen von zentraler Bedeutung sein und regelm äßig in den Schulen angeboten werden. Alternativ kann der Nachweis über einen sog. Bürgertest in einem der zahlreichen Testcenter vorgelegt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen wird weiterhin nur denen möglich sein, die zu Beginn des Schultages über ein negatives Testergebnis (außerhalb der Präventionswochen maximal 72 Stunden alt) oder über den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder Genesenenstatus verfügen. Ungetestete oder vom Präsenzunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler sind weiterhin verpflichtet, dem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen. Eine direkte Zuschaltung zum Präsenzunterricht z. B. mittels eine Videokonferenzsystems können Sie dabei nicht voraussetzen.
b) Medizinische Masken
Auch das Maskentragen wird uns leider weiterhin begleiten müssen. Grundsätzlich besteht jedoch keine Maskenpflicht mehr im Freien, am Platz während des Unterrichts (Ausnahme:
Präventionswochen) und wenn es zu pädagogischen Zwecken (z. B. zur Lautbildung im Fremdsprachenunterricht oder im Sportunterricht) erforderlich ist. Neu ist, dass Ihre Kinder im kommenden Schuljahr, soweit erforderlich, eine medizinische Maske tragen müssen (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).
c) Lüften
Gemäß den Expertenempfehlungen (z. B. des Umweltbundesamtes) ist richtiges und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung einer etwaigen Viruslast in Innenräumen unumgänglich und daher auch in Klassenzimmern in jedem Fall zwingend durchzuführen. Dort, wo nicht richtig gelüftet werden kann, kann der zusätzliche Einsatz von qualitätsgeprüften und von Fachleuten aufgestellten mobilen Luftfilteranlagen sinnvoll sein. Das Land unterstützt daher in diesem wie auch im vergangenen Jahr die für die Schulgebäude zuständigen Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell bei den notwendigen Schutzmaßnahmen.
d) Betretungsverbot
Bei Fieber, Husten oder sonstigen für Covid-19 typischen Krankheitssymptomen darf das Schulgel nde nicht betreten werden. Dies gilt auch, wenn die typischen Symptome bei Mitgliedern desselben Hausstands (Familie) oder anderen engen Kontaktpersonen vorliegen. Bei einfachem Schnupfen haben Ihre Kinder ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit, täglich zum Schulbeginn einen Selbsttest in der Schule durchzuführen.
e) Schülerbeförderung
Seitens der Landesregierung werden den Kommunen auch weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Kapazitäten in der Schülerbeförderung zu schaffen.
f) Regionale und schulbezogene Maßnahmen
Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.
6. Schulfahrten
Nach den Sommerferien 2021 können Schulfahrten innerhalb Deutschlands grundsätzlich durchgeführt werden, sofern die Entwicklung der Pandemie dies zulässt. Schulfahrten ins Ausland bleiben bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 untersagt.

Liebe Eltern,
das kommende Schuljahr wird ganz im Zeichen des Förderns und Aufholens stehen. Unser landesweites Förderprogramm „Löwenstark – Der BildungsKICK“ wird unsere Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützen. Wir haben hierbei alle Kinder und Jugendlichen im Blick und beziehen neben reinen Wissenslücken auch die sozialen, emotionalen und psychischen Auswirkungen der Krise mit ein. Neben der gezielten Förderung im Unterricht und in der Schule werden Angebote zur kulturellen Bildung oder im Sportbereich sowie Ferienangebote Teil unseres breit angelegten Maßnahmenpakets sein. So können beispielsweise in den vor uns liegenden Sommerferien Schülerinnen und Schüler in ganz Hessen auf Empfehlung der Schule an einem Lerncamp teilnehmen. Ich hoffe, dass Ihre Kinder mit großer Freude die ganze Vielfalt unserer löwenstarken Angebote nutzen werden.
Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern erst einmal schöne und erholsame Ferien. Nutzen Sie die durch die gegenw rtig niedrigeren Inzidenzen möglichen Freiheiten besonnen und verantwortungsvoll und geben dem Virus und seinen Mutationen durch Leichtsinn möglichst keine Chancen. Wir tragen alle füreinander Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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